Unsere Leistungen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur, -techniker oder -meister) ist ein wichtiger Funktionsträger im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie berät und unterstützt den Unternehmer in allen Belangen des Arbeitsschutzes und der gesundheitsgerechten Gestaltung von betrieblichen Arbeitssystemen bereits in der Planung.
Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Unternehmen.
- Unsere Leistungen
- Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. §5 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) bzw. §2 DGUV Vorschrift 2
- Unterstützung bei der Entwicklung bzw. Integration des betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
- Unternehmensberatung und –bewertung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Betriebsbegehungen, Arbeitsplatzbesichtigungen und –beobachtungen
- Planung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erstellung von Geräte- und Anlagenkatastern
- Durchführung und Auswertung von orientierenden Messungen, z.B. Schallpegel- und Beleuchtungsmessungen
- Organisation/Unterstützung bei der Unterweisung
- Durchführung von Mitarbeiterschulungen im Rahmen der Unterweisung
- Organisation der externen Schulungen für Ersthelfer
- Organisation von Schulungen für Staplerfahrer und Kranführer
- Teilnahme an Behördenterminen und Kontakt zur Berufsgenossenschaft
Unsere Qualifikationszertifikate:
- Seminarangebot
- Führungskräfteseminar: Verantwortung im Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische und umfassende Untersuchung zur Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Durch Ableitung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen werden Arbeitsunfälle oder Betriebsstörungen vermieden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist demnach das zentrale Instrument zur Verhütung von Arbeitsunfällen, sowie arbeitsbedingter Erkrankungen und trägt wesentlich zu einer menschengerechten Arbeitsgestaltung bei.
Staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften verpflichten den Arbeitsgeber zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
- Unsere Leistungen
- Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Analyse des Arbeitssystems / Arbeitsplatz
- Erfassung und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen
- Entwickeln von Lösungsalternativen zur Reduzierung von Unfall- und Gesundheitsrisiken
- Beratung bei der Auswahl geeigneter
- Schutzmaßnahmen
- Feststellung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
- Durchführung von Bildschirmarbeitsplatzanalysen
- Erstellung von Betriebsanweisungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
Unsere Qualifikationszertifikate:
- Gefahrstoffmanagement
Gefahrstoffe besitzen bestimmte Gefährlichkeitsmerkmale. Beispielsweise können sie giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, entzündlich oder sogar explosionsgefährlich sein.
Gefahren beim Umgang mit solchen Stoffen werden häufig unterschätzt wodurch es oftmals zu schweren Erkrankungen und Unfällen der Mitarbeiter kommt. Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind daher wichtige Regelungen und Rahmenbedingungen zu beachten.
Werden im Betrieb eine Vielzahl von Gefahrstoffe gelagert und verwendet, ist ein strukturiertes Gefahrstoffmanagement die Basis für den sicheren Umgang mit diesen gefährlichen Stoffen.
- Unsere Leistungen
- Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
- Bewertung von Sicherheitsdatenblättern
- Erstellung und Pflege von Gefahrstoffkatastern
- Beurteilen von Gefährdungen ausgehend von Gefahrstoffen
- Durchführung orientierender Gefahrstoffmessungen
- Unterstützung bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen
- Beratung bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
- Erstellung von Betriebsanweisungen gem. GefStoff (Gefahrstoffverordnung)
- Beratung beim Einrichten und Betreiben von Gefahrstofflägern (u.a. technische Anforderungen, Zusammenlagerungsverbote)
Unsere Qualifikationszertifikate:
- Lärmmessung
Lärm ist negativ erlebter Schall, der störend, belästigend oder gesundheitsschädigend auf den menschlichen Körper einwirkt. Bei langandauernder Einwirkung hoher Schalldruckpegel auf das menschliche Gehör, sind irreversible Schädigungen des Hörvermögens die Folge („Lärm“-Schwerhörigkeit). Diese Schädigungen des Gehörs bedeuten neben der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, einen erheblichen Verlust der Lebensqualität eines jeden Menschen. Die Wahrnehmung von Musik oder die Teilnahme an Gesprächen ist in wesentlichem Maße beeinträchtigt.
Mit entsprechenden Lärmmessungen können Arbeitsplätze hinsichtlich der auf den Mitarbeiter einwirkenden Lärmbelastung beurteilt und geeignete Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
- Unsere Leistungen
- Durchführung von Lärmmessungen gem. DIN EN ISO 9612 bzw. TRLV Lärm
- Ermitteln von Lärmbereichen
- Ermitteln von Geräuschbelastungen im Büro
- Ortsbezogene Messungen
- Tätigkeitsbezogene Messungen
- Lärmexpositionspegelermittlung
Unsere Qualifikationszertifikate:
- Arbeitsstättenplanung
Arbeitsräume haben einen wesentlichen Einfluss auf die Arbeitsleistung von Menschen.
Die Aufteilung des Raums, der Platz, das Licht, die Farben und das Klima beeinflussen das Wohlbefinden und somit auch die Produktivität der Beschäftigten.
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung analysieren, ob Beschäftigte beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Gefährdungen oder Belastungen ausgesetzt sein können. Geeignete Gestaltungsmaßnahmen müssen daraufhin mit dem Planer erarbeitet und umgesetzt werden.
- Unsere Leistungen
- Beratung hinsichtlich den Anforderungen aus der ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Unterstützung bei der Planung von Arbeitsräumen, Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgängen
- Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Absturz
- Zusammenarbeit mit dem Planer
Unsere Qualifikationszertifikate:
- Arbeitsplatzgestaltung
Grundlegende Ziele der Arbeitsplatzgestaltung sind die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen (Humanität) und durch Anwendung von Erkenntnissen der Ergonomie eine Verbesserung der Arbeitsergebnisse (Wirtschaftlichkeit).
Eine grundlegende Aufgabe der Ergonomie ist demnach die Anpassung der Arbeit an den Menschen. Dabei geht es um das gesamte Arbeitssystem mit allen seinen Komponenten (Arbeitsmitteln, Arbeitsumgebung, Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalten). Bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit sind die arbeitswissenschaftlichen Bewertungskriterien Ausführbarkeit, Erträglichkeit, Zumutbarkeit, Zufriedenheit und Persönlichkeitsförderlichkeit zu berücksichtigen.
- Unsere Leistungen
- Beratung bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze unter ergonomischen Gesichtspunkten
- Optimierung bestehender Arbeitsplätze
- Beratung bei der organisatorischen Arbeitsplatzgestaltung (z.B. Strukturierung der Arbeitsinhalte, Art der Arbeitsteilung, Arbeitszeitgestaltung)
- Beratung bei der technologischen Arbeitsplatzgestaltung (z.B. Grad der Mechanisierung)
Unsere Qualifikationszertifikate:
- Unfallanalyse
Erleidet ein Mitarbeiter einen schweren Arbeitsunfall, hat dies neben der möglichen Einschränkung der Erwerbstätigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit auch Einfluss auf sein Privatleben. Diese Tatsache ist für den Arbeitgeber aufgrund seiner Verantwortung eine Gewissensangelegenheit.
Schwere Arbeitsunfälle können zudem das Firmenimage schädigen und für den Arbeitgeber zu hohen Kosten führen. Die Kernaussage lautet: „Unfälle passieren nicht – sie werden verursacht“. Nach diesem Grundsatz ist eine fundierte Unfallanalyse notwendig, um auf Basis des Untersuchungsergebnisses geeignete Schutzmaßnahmen einleiten zu können, mit dem Ziel gleichartigen Unfallrisiken präventiv entgegenzuwirken.
- Unsere Leistungen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen/Beinahe-Unfällen zur Ursachenanalyse
- Erfassung/Auswertung von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen oder Zwischenfällen
- Führen einer Unfallstatistik
- Ermittlung von Unfallschwerpunkten im Betrieb
- Beratung bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen
Unsere Qualifikationszertifikate:
- Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) gilt als wichtiges Instrument im Arbeitsschutz für die systematische Sicherstellung einer nachhaltig wirkenden Prävention. Es liefert wichtige Beiträge zur menschengerechten Gestaltung bei der Arbeit sowie des Arbeitsumfeldes und schützt insbesondere die Gesundheit der Beschäftigten.
Die Vermeidung von Verhaltens- und Organisationsmängel, als Unfallursache Nummer 1 in den Betrieben, ist das wesentliche Ziel eines AMS. Darüber hinaus trägt es zum wirtschaftlichen Erfolg einer Firma bei.
- Unsere Leistungen
- Unterstützung bei der Entwicklung bzw. Integration des betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
- Unterstützung bei der Ausarbeitung und Formulierung der Arbeitsschutzpolitik sowie Arbeitsschutzzielen
- Beratung beim Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation
- Unterstützung/Beratung beim Entwickeln eines AMS-Handbuches
- Unterstützung bei der Erstellung wichtiger Dokumenten und deren Lenkung
- Begleitung bei der Zertifizierung
Unsere Qualifikationszertifikate:
- Explosionsschutz
Bei der Verarbeitung und Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten, Gasen oder brennbaren Stäuben und Pulvern spielt der Explosionsschutz eine zentrale Rolle.
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss die Explosionsgefahr beurteilt werden. Je nach Wahrscheinlichkeit des Auftretens sogenannter gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären durch entzündbare Dämpfe, Gase, Nebel, Aerosole oder brennbarer Stäube in der Luft, müssen geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Die Dokumentation der Bewertung und der festgelegten Maßnahmen erfolgt in einem Explosionsschutzdokument.
- Unsere Leistungen
- Unterstützung bei der Beurteilung der Explosionsgefahren
- Beratung bei der Umsetzung von Explosionsschutzmaßnahmen
- Beratung bei der Zonenfestlegung in explosionsgefährdeten Bereichen
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments
Unsere Qualifikationszertifikate:
- Seminarangebot
- Experimentalvortrag Explosionsschutz
- Brandschutz
Der Brandschutz in einem Unternehmen beschreibt alle Maßnahmen zur Vorbeugung der Brandentstehung sowie der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch (vorbeugender Brandschutz). Zudem muss die Rettung von Menschen und Tieren durch geeignete Brandschutzmaßnahmen ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).
Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten einen ausreichenden Brandschutz sicherstellen. Entsprechende Verpflichtungen ergeben sich neben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) z.B. aus den geltenden Bauordnungen oder Auflagen von Baugenehmigungen bzw. der Brandversicherer.
- Unsere Leistungen
- Bestellung von Brandschutzbeauftragten gem. DGUV Information 205-003
- Erstellung der Brandschutzordnung (Teil A, B und C) gem. DIN 14096
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gem. ASR A2.3
- Berechnung des Bedarfs und Umfangs an Feuerlöschern gem. ASR A2.2